Erwägungsgrund 6 32022D0895
Dieser Beschluss sollte die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten gemäß den Verträgen, die Teilnahme der Mitgliedstaaten an den Verhandlungen über ein umfassendes internationales Übereinkommen zur Bekämpfung der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien zu kriminellen Zwecken sowie alle nachfolgenden Beschlüsse über den Abschluss, die Unterzeichnung oder die Ratifizierung eines solchen Übereinkommens unberührt lassen.