Erwägungsgrund 1 32023D1007
Das Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von gefährlichen Abfällen und ihrer Entsorgung (im Folgenden „Übereinkommen“) ist 1992 in Kraft getreten und wurde mit Beschluss 93/98/EWG des Rates im Namen der Union geschlossen.