Erwägungsgrund 5 32023D1007
Die von der Russischen Föderation vorgeschlagenen Änderungen des Artikels 6 Absatz 2 des Übereinkommens sollten von der Union nicht unterstützt werden, da die Änderungen nicht dazu beitragen würden, die Probleme zu lösen, die die Union für das Funktionieren des Verfahrens der „vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung“ des Übereinkommens als vorrangig erachtet. Hinzu kommt, dass Änderungen des Wortlauts des Übereinkommens einen langwierigen und schwierigen Prozess durchlaufen müssen, um in Kraft zu treten, und es erscheint unverhältnismäßig, einen solchen Prozess für eine Änderung einzuleiten, die nur einen geringen bzw. keinen Mehrwert hat.