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Am 27. Juli 2018 legte die Kommission auf der Grundlage von Artikel 207 und Artikel 218 Absatz 6 Buchstabe a AEUV einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Beitritt der Union zur Genfer Akte vor. In Anbetracht der ausschließlichen Zuständigkeit der Union für die Aushandlung der Genfer Akte sah dieser Vorschlag vor, dass nur die Union dieser Akte beitreten würde.
Am 7. Oktober 2019 hat der Rat gemäß Artikel 293 Absatz 1 AEUV einstimmig den Beschluss (EU) 2019/1754 über den Beitritt der Union zur Genfer Akte angenommen.…
In einer in das Ratsprotokoll aufgenommenen Erklärung zur Annahme des Beschlusses (EU) 2019/1754 erhob die Kommission Einwände gegen die Möglichkeit, dass alle…
Die Union sollte bestrebt sein, die Frage ihres Stimmrechts in der Versammlung des besonderen Verbands der Genfer Akte zu regeln, damit sichergestellt ist, dass…
Mit Urteil vom 25. Oktober 2017 hat der Gerichtshof der Europäischen Union (im Folgenden „Gerichtshof“) entschieden, dass die Aushandlung der Genfer Akte in die…
Angesichts der ausschließlichen Zuständigkeit der Union und der Möglichkeit der Union, der Genfer Akte beizutreten, kann den Mitgliedstaaten nur unter…
Angesichts dieser spezifischen Umstände ist es angezeigt, den Beschluss (EU) 2019/1754 zu ändern, um die sieben Mitgliedstaaten, die vor dem Inkrafttreten der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.