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In einer in das Ratsprotokoll aufgenommenen Erklärung zur Annahme des Beschlusses (EU) 2019/1754 erhob die Kommission Einwände gegen die Möglichkeit, dass alle Mitgliedstaaten, die dies wünschen, ermächtigt werden, die Genfer Akte neben der Union zu ratifizieren beziehungsweise ihr beizutreten. Die Kommission wies jedoch auch darauf hin, dass sie bereit gewesen wäre, sich darauf einzulassen, dass den sieben Mitgliedstaaten, die bereits Vertragsparteien des Lissabonner Abkommens sind und über umfangreiche im Rahmen dieses Abkommens eingetragene Rechte des geistigen Eigentums verfügen, im Interesse der Union gestattet werden könnte, der Genfer Akte beizutreten.
Angesichts dieser spezifischen Umstände ist es angezeigt, den Beschluss (EU) 2019/1754 zu ändern, um die sieben Mitgliedstaaten, die vor dem Inkrafttreten der…
Die Kommission hat den Gerichtshof ersucht, den Beschluss (EU) 2019/1754 für nichtig zu erklären, soweit er Beschluss alle Mitgliedstaaten zum Beitritt zur…
Am 7. Oktober 2019 hat der Rat gemäß Artikel 293 Absatz 1 AEUV einstimmig den Beschluss (EU) 2019/1754 über den Beitritt der Union zur Genfer Akte angenommen.…
Die Union sollte bestrebt sein, die Frage ihres Stimmrechts in der Versammlung des besonderen Verbands der Genfer Akte zu regeln, damit sichergestellt ist, dass…
Die Mitgliedstaaten, die am 26. Februar 2020 Vertragsparteien des Lissabonner Abkommens waren — nämlich Bulgarien, Tschechien, Frankreich, Italien, Ungarn,…
Am 27. Juli 2018 legte die Kommission auf der Grundlage von Artikel 207 und Artikel 218 Absatz 6 Buchstabe a AEUV einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.