Erwägungsgrund 5 32023D1075
Unter das Übereinkommen fallen Bereiche, für die die ausschließliche Zuständigkeit bei der Union liegt, und andere Bereiche, für die die Zuständigkeit bei den Mitgliedstaaten liegt.
Unter das Übereinkommen fallen Bereiche, für die die ausschließliche Zuständigkeit bei der Union liegt, und andere Bereiche, für die die Zuständigkeit bei den Mitgliedstaaten liegt.