Erwägungsgrund 8 32023D1076
Die in diesem Beschluss genannten Rechtsgrundlagen sind nach dem derzeitigen Stand ein maßgeblicher Anhaltspunkt für den Umfang der Zuständigkeiten der Union in Bezug auf das Übereinkommen und für die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und den Mitgliedstaaten.