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Der Beschluss 2014/145/GASP wird wie folgt geändert:
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 Buchstabe f erhält folgende Fassung: „f) natürlichen Personen,
die Verstöße gegen das Verbot der Umgehung der Bestimmungen des vorliegenden Beschlusses oder der Beschlüsse 2014/386/GASP, 2014/512/GASP oder (GASP) 2022/266 oder der Verordnungen (EU) Nr. 269/2014, (EU) Nr. 692/2014, (EU) Nr. 833/2014 oder (EU) 2022/263 des Rates erleichtern oder
diese Bestimmungen auf andere erhebliche Weise unterlaufen.
In Absatz 1 wird „und den mit ihnen verbundenen natürlichen Personen, die im Anhang aufgeführt sind.“ durch folgenden Wortlaut ersetzt: „und den mit ihnen verbundenen natürlichen Personen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe i, die im Anhang aufgeführt sind.“
Artikel 2 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 Buchstabe h erhält folgende Fassung: „h) natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
die Verstöße gegen das Verbot der Umgehung der Bestimmungen des vorliegenden Beschlusses oder der Beschlüsse 2014/386/GASP, 2014/512/GASP oder (GASP) 2022/266 des Rates oder der Verordnungen (EU) Nr. 269/2014, (EU) Nr. 692/2014, (EU) Nr. 833/2014 oder (EU) 2022/263 des Rates erleichtern oder“
diese Bestimmungen auf andere erhebliche Weise unterlaufen; oder“
In Absatz 1 wird folgender Buchstabe angefügt: „i) im russischen IT-Sektor tätigen juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen mit einer von der Abteilung für Genehmigung, Zertifizierung und Schutz von Staatsgeheimnissen des Inlandsgeheimdiensts der Russischen Föderation (FSB) ausgestellten Genehmigung oder einer vom russischen Ministerium für Industrie und Handel ausgestellten Genehmigung für ‚Waffen und militärische Ausrüstung‘.“
Absatz 17 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung:
Absatz 22 erhält folgende Fassung:
Folgende Absätze werden angefügt:
Der Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
Absatz 2 wird wie folgt geändert:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.