Erwägungsgrund 8 32023D0135
Aufgrund des engen zeitlichen Rahmens, der sich aus der Kürze des Zeitraums ergibt, der zwischen der Berechnung des Euro-Gegenwerts der Währungsreserven, die von der Hrvatska narodna banka am 30. Dezember 2022 zu übertragen sind, und der Aufhebung der Ausnahmeregelung für Kroatien am 1. Januar 2023 liegt, sollte der vorliegende Beschluss umgehend bekannt gegeben werden und ab dem 1. Januar 2023 gelten —