Erwägungsgrund 3 32023D0136
Vorbehaltlich der Abweichungen zwischen dem Unionsrecht und den Bestimmungen der ersten Ausgabe von Anhang 16 Band IV des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt — System zur Verrechnung und Reduzierung von Kohlenstoffdioxid für die internationale Luftfahrt, mit dem die Internationalen Richtlinien und Empfehlungen zum Umweltschutz für CORSIA (CORSIA SARPs) eingeführt wurden —, die der ICAO im Anschluss an die Annahme des Beschlusses (EU) 2018/2027 mitgeteilt wurden, und entsprechend der Art und Weise, in der das Europäische Parlament und der Rat Rechtsvorschriften der Union ändern, beabsichtigt die Union, CORSIA über die Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates umzusetzen.