Erwägungsgrund 4 32023D0136
Für die angemessene Umsetzung der CORSIA-Vorschriften für die Überwachung von, die Berichterstattung über und die Prüfung von Luftverkehrsemissionen wurde die Delegierte Verordnung (EU) 2019/1603 der Kommission angenommen. Die Kompensation im Sinne der CORSIA SARPs wird auf der Grundlage der nach jener Delegierten Verordnung geprüften CO2-Emissionen berechnet.