Erwägungsgrund 5 32023D0136
Aufgrund des starken Rückgangs der Luftverkehrsemissionen im Jahr 2020 infolge der COVID-19-Pandemie beschloss der ICAO-Rat auf seiner 220. Tagung im Juni 2020, dass die Emissionen des Jahres 2019 als Referenzwert für die durch Luftfahrzeugbetreiber vorzunehmende Berechnung der Kompensation für die Jahre 2021 bis 2023 herangezogen werden sollten. Dieser Beschluss wurde von der 41. Versammlung der ICAO im Oktober 2022 gebilligt.