Erwägungsgrund 7 32023D0136
Die Mitgliedstaaten sollten CORSIA umsetzen, indem sie den Luftfahrzeugbetreibern, die über ein von einem Mitgliedstaat ausgestelltes Luftverkehrsbetreiberzeugnis verfügen und Luftfahrzeugbetreibern, die in einem Mitgliedstaat registriert sind, die Kompensation dieser Luftverkehrsbetreiber für das Jahr 2021 bis zum 30. November 2022 mitteilen.