Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Schweiz stellt Befähigungszeugnisse, Schifferdienstbücher oder Bordbücher auf der Grundlage der Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein nach Anforderungen aus, die mit denen der Richtlinie (EU) 2017/2397 übereinstimmen, und erkennt entsprechende Unionsurkunden in ihrem Hoheitsgebiet an, sodass schweizerische Befähigungszeugnisse gemäß Artikel 10 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2017/2397 auf den Binnenwasserstraßen der Union gültig sind.
In Artikel 25 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2017/2397 und Artikel 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/473 ist ferner vorgesehen, Informationen über gemäß…
In Anbetracht der seit 2003 bestehenden Zusammenarbeit zwischen der Union und der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR), die zur Gründung des…
Da über schweizerische Berufsqualifikationen verfügende Besatzungsmitglieder regelmäßig auf den Binnenwasserstraßen der Union tätig sind und die von der Schweiz…
Nach Artikel 2.01 der Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein, die gemäß dem Beschluss (EU) 2022/1912 des Rates angenommen wurde, ist die Schweiz…
Die Richtlinie (EU) 2017/2397 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält Übergangsmaßnahmen, mit denen gewährleistet werden soll, dass vor dem Ablauf der…
Die ZKR soll in den kommenden Monaten im schriftlichen Verfahren einen Beschluss zur Änderung der Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein (im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.