Erwägungsgrund 5 32017L2397
Um Mobilität zu erleichtern und die Sicherheit des Schiffsverkehrs und den Schutz des menschlichen Lebens und der Umwelt zu gewährleisten, ist es unerlässlich, dass Mitglieder einer Decksmannschaft und insbesondere Personen, die für Maßnahmen in Notsituationen an Bord von Fahrgastschiffen zuständig sind, und Personen, die am Bunkervorgang von Schiffen beteiligt sind, die Flüssigerdgas als Brennstoff verwenden, entsprechende Zeugnisse besitzen. Damit dies wirksam durchgesetzt werden kann, sollten die betreffenden Personen die entsprechenden Zeugnisse bei der Ausübung ihres Berufs mit sich führen. Diese Erwägungen gelten auch in Bezug auf junge Menschen, deren Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz es im Einklang mit der Richtlinie 94/33/EG des Rates zu schützen gilt.