Erwägungsgrund 4 32023D1559
Die vorgeschlagenen Änderungen des Übereinkommens würden es den Exportkreditagenturen der Länder der Teilnehmer ermöglichen, Käufern und Kreditnehmern ausgeführter Waren und Dienstleistungen in Drittländern Finanzierungsmodalitäten und -bedingungen anzubieten, die mit soliden Marktpraktiken im Einklang stehen, wodurch Marktversagen behoben und Finanzierungslücken geschlossen werden könnten, ohne die Privatwirtschaft zu verdrängen. Auf diese Weise würde das modernisierte Übereinkommen die globale Wettbewerbsfähigkeit der Ausführer der Union stärken und somit einen wesentlichen Beitrag zum Wirtschaftswachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen in der Union leisten.