Erwägungsgrund 3 32023D1559
Seit seiner Annahme im Jahr 1978 war bislang nie umfassend überprüft worden, ob die im Übereinkommen festgelegten Regeln weiterhin insgesamt angemessen sind. Die umfassende Überprüfung zeigt, dass das Übereinkommen erheblich modernisiert werden muss, um sicherzustellen, dass seine Regeln den Veränderungen der weltweiten Gegebenheiten Rechnung tragen und zukunftsfähig sind. Darüber hinaus sollten die Regeln im Hinblick auf die Ziele des Übereinkommens, gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Teilnehmer zu gewährleisten und eine Verdrängung der Privatwirtschaft zu vermeiden, nicht unverhältnismäßig unflexibel sein.