Beschluss (EU) 2023/1573 des Rates vom 14. Juli 2023 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union hinsichtlich des Beschlusses der Teilnehmer an dem Übereinkommen über öffentlich unterstützte Exportkredite betreffend Änderungen der in Anhang IV des genannten Übereinkommens enthaltenen Sektorvereinbarung über Exportkredite für Projekte in den Bereichen erneuerbare Energie, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel sowie Wasser zu vertretenden Standpunkts
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union hinsichtlich des Beschlusses der Teilnehmer betreffend Änderungen der Klimawandel-Sektorvereinbarung zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der Beschluss für die Union verbindlich und geeignet sein wird, den Inhalt des Unionsrechts gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 1233/2011 maßgeblich zu beeinflussen.
Erwägungsgrund 6 32023D1573
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