Erwägungsgrund 3 32023D1573
Derzeit liegt der Schwerpunkt der Klimawandel-Sektorvereinbarung, die zuletzt 2014 aktualisiert wurde, nur auf einigen Sektoren der Energieerzeugung und -übertragung. Durch den Anwendungsbereich der Klimawandel-Sektorvereinbarung werden die Auswirkungen der Klimawandel-Sektorvereinbarung beschränkt und weder die Verpflichtungen der Teilnehmer im Rahmen des Übereinkommens von Paris noch die Ziele der EU, die in ihrer Agenda für den Grünen Deal zum Ausdruck kommen, wirkungsvoll unterstützt.