Erwägungsgrund 4 32023D1573
Die vorgeschlagenen Änderungen der Klimawandel-Sektorvereinbarung würden ihren Anwendungsbereich auf Ausfuhren aus Wirtschaftszweigen ausweiten, die derzeit nicht erfasst sind. Die Änderungen würden es Ausfuhren aus einem umfassenderen Spektrum von Wirtschaftszweigen, die den geltenden Kriterien entsprechen, ermöglichen, in den Genuss der im Rahmen der Klimawandel-Sektorvereinbarung festgelegten Bedingungen zu kommen. Dadurch könnten wiederum Exportkreditagenturen der Union und andere Teilnehmer eine größere Rolle bei der Unterstützung des grünen Wandels spielen und zur Verwirklichung der Ziele des Übereinkommens von Paris beitragen.