Erwägungsgrund 3 32023D2095
Der Rat hat am 15. November 2021 auf der Grundlage eines weiteren Ersuchens des UNVIM durch Beschluss (GASP) 2021/1991 den Beschluss (GASP) 2020/1465 geändert, um die Maßnahmen der Union zur Unterstützung des UNVIM nochmals für 12 Monate bis zum 30. September 2022 zu verlängern.