Erwägungsgrund 5 32023D2095
Der Rat hat am 12. Dezember 2022 in seinen Schlussfolgerungen zu Jemen den grundsätzlichen Einsatz der Union für die Einheit, Souveränität, Unabhängigkeit und territoriale Unversehrtheit Jemens und die Unterstützung der Friedensbemühungen der Vereinten Nationen sowie des Sondergesandten der Vereinten Nationen bei den Vermittlungsbemühungen bekräftigt. In diesem Zusammenhang bestätigte die Union erneut ihre uneingeschränkte Unterstützung für den UNVIM, sagte zu, ihre finanzielle Unterstützung fortzusetzen und bestärkte andere Geber darin, ebenfalls Unterstützung zu leisten. Darüber hinaus forderte die Union die Regierung Jemens und die Koalition auf, den UNVIM bei seinen operativen Inspektions- und Überprüfungstätigkeiten in Hudaida, Dschidda und im König-Abdullah-Hafen zu unterstützen.