Erwägungsgrund 4 32023D2095
Aufgrund eines Ersuchens des UNVIM hat der Rat am 29. September 2022 den Beschluss (GASP) 2022/1682 angenommen und die Maßnahme der Union zur Unterstützung des UNVIM um 12 Monate bis zum 30. September 2023 verlängert.
Aufgrund eines Ersuchens des UNVIM hat der Rat am 29. September 2022 den Beschluss (GASP) 2022/1682 angenommen und die Maßnahme der Union zur Unterstützung des UNVIM um 12 Monate bis zum 30. September 2023 verlängert.