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Das Lissabonner Abkommen über den Schutz der Ursprungsbezeichnungen und ihre internationale Registrierung vom 31. Oktober 1958 (im Folgenden „Lissabonner Abkommen“) ist ein Vertrag, der von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) verwaltet wird. Aufgrund des Beschlusses (EU) 2019/1754 des Rates ist die Union am 26. November 2019 der Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben (im Folgenden „Genfer Akte“) mit Wirkung zum 26. Februar 2020 beigetreten, Die Genfer Akte selbst ist am 26. Februar 2020 in Kraft getreten.
Die Europäische Union (im Folgenden „Union“) ist Vertragspartei der Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben…
Das Lissabonner Abkommen über den Schutz der Ursprungsbezeichnungen und ihre internationale Registrierung vom 31. Oktober 1958 (im Folgenden „Lissabonner…
Im Anschluss an eine Überarbeitung des Lissabonner Abkommens wurde auf der Diplomatischen Konferenz der WIPO am 20. Mai 2015 die Genfer Akte des Lissabonner…
Am 20. Mai 2015 wurde die Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben (im Folgenden „Genfer Akte“) angenommen,…
Das Lissabonner Abkommen über den Schutz der Ursprungsbezeichnungen und ihre internationale Registrierung von 1958 ist ein Vertrag, der von der Weltorganisation…
Mit dem Lissabonner Abkommen über den Schutz der Ursprungsbezeichnungen und ihre internationale Registrierung vom 31. Oktober 1958 (im Folgenden „Lissabonner…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.