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Im Anschluss an eine Überarbeitung des Lissabonner Abkommens wurde auf der Diplomatischen Konferenz der WIPO am 20. Mai 2015 die Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben (im Folgenden „Genfer Akte“) angenommen. Mit der Genfer Akte wird der Schutz von Ursprungsbezeichnungen auf alle geografischen Angaben ausgeweitet und wird es zwischenstaatlichen Organisationen ermöglicht, Vertragsparteien zu werden.
geografische Angaben, die in das gemäß der Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben (im Folgenden „Genfer…
Am 20. Mai 2015 wurde die Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben (im Folgenden „Genfer Akte“) angenommen,…
Das Lissabonner Abkommen über den Schutz der Ursprungsbezeichnungen und ihre internationale Registrierung vom 31. Oktober 1958 (im Folgenden „Lissabonner…
Die Europäische Union (im Folgenden „Union“) ist Vertragspartei der Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben…
Der Beitritt der Europäischen Union zur Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben (die „Genfer Akte“) wird im…
Die Genfer Akte schützt Ursprungsbezeichnungen, einschließlich Ursprungsbezeichnungen im Sinne der Verordnungen (EU) Nr. 1151/2012 und (EU) Nr. 1308/2013 des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.