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Das Lissabonner Abkommen über den Schutz der Ursprungsbezeichnungen und ihre internationale Registrierung vom 31. Oktober 1958 (im Folgenden „Lissabonner Abkommen“) ist ein Vertrag, der von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) verwaltet wird. Mit dem Lissabonner Abkommen wird im Rahmen des Verbands zum Schutz des gewerblichen Eigentums ein besonderer Verband (im Folgenden „besonderer Verband“) errichtet. Er steht den Vertragsparteien der am 20. März 1883 unterzeichneten Pariser Übereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums offen. Die Vertragsparteien haben die Ursprungsbezeichnungen für Erzeugnisse der anderen Vertragsparteien, die als solche im Ursprungsland anerkannt und geschützt und beim Internationalen Büro der WIPO eingetragen sind, in ihrem Gebiet zu schützen, es sei denn, sie erklären innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr ab Eingang der Notifizierung der Eintragung, dass sie keinen Schutz gewährleisten können.
Mit dem Lissabonner Abkommen über den Schutz der Ursprungsbezeichnungen und ihre internationale Registrierung vom 31. Oktober 1958 (im Folgenden „Lissabonner…
Das Lissabonner Abkommen über den Schutz der Ursprungsbezeichnungen und ihre internationale Registrierung von 1958 ist ein Vertrag, der von der Weltorganisation…
Das Lissabonner Abkommen über den Schutz der Ursprungsbezeichnungen und ihre internationale Registrierung vom 31. Oktober 1958 (im Folgenden „Lissabonner…
Im Anschluss an eine Überarbeitung des Lissabonner Abkommens wurde auf der Diplomatischen Konferenz der WIPO am 20. Mai 2015 die Genfer Akte des Lissabonner…
Die Mitgliedstaaten gemäß Absatz 1 dieses Artikels erklären gegenüber dem Internationalen Büro, dass sie den nationalen Schutz im Falle der Ursprungsbezeichnung…
Am 20. Mai 2015 wurde die Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben (im Folgenden „Genfer Akte“) angenommen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.