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Zur Verwaltung der Eintragung geografischer Angaben für handwerkliche und gewerbliche Erzeugnisse auf Unionsebene gemäß der Verordnung (EU) 2023/2411 des Europäischen Parlaments und des Rates und im Einklang mit den mit jener Verordnung an der Verordnung (EU) 2019/1753 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgenommenen Änderungen sollte das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum die zuständige Behörde der Union in Bezug auf geografische Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse im Rahmen der Genfer Akte sein.
In Artikel 4 Absatz 1 des Beschlusses (EU) 2019/1754 des Rates wird folgender Unterabsatz angefügt: „Hinsichtlich der geografischen Angaben zum Schutz…
Die Maßnahmen der Union nach ihrem Beitritt zur Genfer Akte werden durch die Verordnung (EU) 2019/1753 des Europäischen Parlaments und des Rates geregelt.…
In Bezug auf Anträge auf Eintragung geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse im internationalen Register verfährt das Amt in seiner…
Damit die Union ihre ausschließliche Zuständigkeit im Bereich der gemeinsamen Handelspolitik vollständig ausüben kann, ist sie – unter uneingeschränkter Achtung…
Die Verordnung (EU) 2019/1753 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Durchführung der Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über…
Die Union führt Verhandlungen über internationale Übereinkünfte, auch solche zum Schutz geografischer Angaben, mit ihren Handelspartnern. Der Schutz…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.