Erwägungsgrund 63 32023R2411
Da das in dieser Verordnung festgelegte Kontrollsystem einem öffentlich-privaten Ansatz folgt, sollten die Erzeuger selbst auch zum Schutz geografischer Angaben beitragen. Sie sollten Einhaltungskontrollen durchführen, um zu überprüfen, ob das Erzeugnis die Produktspezifikation einhält, gegebenenfalls kombiniert mit internen Einhaltungskontrollen, die von der jeweiligen Erzeugergemeinschaft verwaltet und organisiert werden. Darüber hinaus sollten die Erzeuger dazu ermutigt werden, die Behörden bei der Überwachung der Verwendung geografischer Angaben auf dem Markt zu unterstützen. Die Erzeuger sollten auch dazu ermutigt werden, den zuständigen Behörden alle Fälle der Nichteinhaltung oder mögliche Verstöße zu melden.