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Das von der Kommission nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 benannte Leistungsüberprüfungsgremium (Performance Review Body, im Folgenden „PRB“) hat in einem der Kommission am 29. September 2023 vorgelegten Bericht indikative unionsweit geltende Leistungszielbereiche für den RP4 vorgeschlagen.
Die unionsweit geltenden Leistungsziele für den vierten Bezugszeitraum (RP4, 2025-2029) wurden mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1688 der Kommission…
Das Leistungsüberprüfungsgremium legte der Kommission am 27. September 2010 seine Empfehlungen bezüglich für die gesamte Europäische Union geltender…
In Bezug auf den wesentlichen Leistungsbereich Kosteneffizienz sollten die von den Mitgliedstaaten bis zum 1. Juni 2023 übermittelten vorläufigen Kosten- und…
Ein Leistungsüberprüfungsausschuss (Performance Review Board — PRB) sollte eingesetzt werden, um die Kommission bei der Umsetzung des Leistungssystems und der…
Das Leistungsüberprüfungsgremium (Performance Review Body, PRB), das die Kommission bei der Umsetzung des Leistungssystems unterstützt, hat der Kommission einen…
Die in diesem Beschluss festgelegten indikativen unionsweit geltenden Leistungszielbereiche sollten auf den Werten beruhen, die das PRB in seinem in den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.