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Mit Artikel 13 der Verordnung (EU) 2024/2803 wird ein unabhängiger und unparteiischer beratender Leistungsüberprüfungsausschuss (Performance Review Board, PRB) eingesetzt. Seine Aufgabe besteht darin, die Kommission bei der Umsetzung des Leistungssystems und der Gebührenregelung zu unterstützen, Anleitungsmaterial zur Unterstützung der nationalen Aufsichtsbehörden herauszugeben und diese Behörden auf Anfrage bei der Umsetzung dieser Systeme und Regelungen zu unterstützen.
Die Kommission überwacht die Funktionsweise des PRB und dessen Einhaltung dieser Verordnung und unterrichtet die Mitgliedstaaten regelmäßig über die…
Ein Leistungsüberprüfungsausschuss (Performance Review Board — PRB) sollte eingesetzt werden, um die Kommission bei der Umsetzung des Leistungssystems und der…
Das Leistungsüberprüfungsgremium (Performance Review Body, PRB), das die Kommission bei der Umsetzung des Leistungssystems unterstützt, hat der Kommission einen…
Das Leistungsüberprüfungsgremium (Performance Review Body, PRB), das die Kommission bei der Umsetzung des Leistungssystems unterstützt, hat der Kommission einen…
Das von der Kommission nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 benannte Leistungsüberprüfungsgremium (Performance Review Body, im Folgenden…
Nach dem in Artikel 5 Absatz 3 genannten Regelungsverfahren kann die Kommission Eurocontrol oder eine andere unparteiische und kompetente Stelle benennen, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.