Erwägungsgrund 1 32023D2538
Das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits (im Folgenden „Abkommen“) wurde am 16. Juni 2014 unterzeichnet und ist am 1. Juli 2016 in Kraft getreten.