Erwägungsgrund 4 32023D2538
Gemäß Artikel 283 entwickeln die Vertragsparteien ihre Zusammenarbeit weiter und harmonisieren ihre Politik, um dem Betrug und dem Schmuggel mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren entgegenzuwirken und sie zu bekämpfen. Zu dieser Zusammenarbeit gehört, die Verbrauchsteuersätze für Tabakwaren unter Berücksichtigung der sich aus dem regionalen Kontext ergebenden Sachzwänge und im Einklang mit dem Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung des Tabakkonsums so weit wie möglich schrittweise anzunähern.