ENTWURF BESCHLUSS Nr. .../2023 DES ASSOZIATIONSRATES EU-GEORGIEN vom … zur Änderung des Anhangs XXII des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits
Der Assoziationsrat wird daher Anhang XXII des Abkommens ändern —
Erwägungsgrund 7 32023D2538
Erwägungsgrund 7 32023D2538Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen