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Der Ausschuss kann beschließen, den Begriff „Sachverständiger“ im Zusammenhang mit der Empfehlung zur Einbindung von Interessengruppen in die Arbeit der OTIF, die vom Ausschuss am 5. April 2022 angenommen wurde, zu präzisieren. Angesichts der Bedeutung einer angemessenen Einbindung von Interessengruppen in die Tätigkeiten des Ausschusses ist es notwendig, für eine einheitliche Auslegung jenes Begriffs zu sorgen.
Zur Prüfung der Angelegenheit bestellt der Ausschuss eines seiner Mitglieder als Berichterstatter. Der Ausschuss kann auch unabhängige Sachverständige zur…
Der Ausschuss wird auf seiner 5. Tagung vom 7. bis 9. November 2023 voraussichtlich über Folgendes entscheiden: eine rechtlich beratende Stellungnahme zur…
Es sollte festgelegt werden, dass sich jedes Vollmitglied oder stellvertretende Mitglied bei den Ausschusssitzungen von einem Sachverständigen begleiten lassen…
Zur Prüfung der Angelegenheit benennt der Ausschuss eines seiner Mitglieder als Berichterstatter. Der Ausschuss kann unabhängige Sachverständige zur Beratung…
Um Erörterungen auf Sachverständigenebene zu den wichtigen Fragen im Geltungsbereich des Abkommens zu ermöglichen, sollten Facharbeitsgruppen eingesetzt werden.…
Um Erörterungen auf Sachverständigenebene zu wichtigen Fragen im Geltungsbereich des Abkommens zu ermöglichen, sollten Unterausschüsse und Facharbeitsgruppen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.