Erwägungsgrund 10 32023D0385
Der Rat sollte daher beschließen, dass die Teilnahme Kanadas an NetLogHubs die allgemeinen Bedingungen des Artikels 3 des Beschlusses (GASP) 2020/1639 erfüllt. Anschließend wird der Projektkoordinator Kanada im Namen der Projektmitglieder eine Einladung zur Teilnahme an NetLogHubs übermitteln. Kanada wird sich diesem Projekt zu dem Termin anschließen, der in der zwischen den Projektmitgliedern und Kanada zu schließenden Verwaltungsvereinbarung gemäß Artikel 2 Absatz 7 des Beschlusses (GASP) 2020/1639 festgelegt wird, und wird die Rechte und Pflichten haben, die in der Verwaltungsvereinbarung gemäß Artikel 4 Absatz 1 des genannten Beschlusses festgelegt werden. Der Rat wird die Aufsicht entsprechend Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2020/1639 führen und kann entsprechend Artikel 6 Absätze 2 und 3 des genannten Beschlusses weitere Beschlüsse fassen bzw. Entscheidungen treffen —