Erwägungsgrund 4 32023D0385
Im Mai 2022 übermittelte Kanada im Einklang mit Artikel 2 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2020/1639 dem Koordinator des NetLogHubs seinen Antrag auf Teilnahme an diesem Projekt. Auf der Grundlage der von Kanada bereitgestellten Informationen, beurteilten die Projektmitglieder im Einklang mit Artikel 2 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2020/1639 nach Eingang des Antrags, ob das Land die allgemeinen Bedingungen nach Artikel 3 dieses Beschlusses erfüllt.