Erwägungsgrund 5 32023D0404Die Ukraine hat ihre Rechtsvorschriften nach Artikel 459 Absatz 2 des Abkommens im Einklang mit den Bestimmungen in Anhang XLIV des Abkommens schrittweise…
Erwägungsgrund 5 32019D0466BESCHLUSS (EU) 2019/466 DES RATES vom 18. März 2019 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingerichteten Assoziationsrat im Hinblick auf die Änderung des Anhangs XXVII dieses Abkommens zu vertretenden Standpunkts
Nach Artikel 474 des Abkommens ist die Ukraine zur schrittweisen Annäherung ihrer Rechtsvorschriften an das Unionsrecht verpflichtet; dies gilt auch für den…
Erwägungsgrund 8 32019D0466BESCHLUSS (EU) 2019/466 DES RATES vom 18. März 2019 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingerichteten Assoziationsrat im Hinblick auf die Änderung des Anhangs XXVII dieses Abkommens zu vertretenden Standpunkts
Nach Artikel 474 des Abkommens ist die Ukraine generell zur schrittweisen Annäherung ihre Rechtsvorschriften an das Unionsrecht verpflichtet; dies gilt auch für…
Erwägungsgrund 4 32023D2608BESCHLUSS (EU) 2023/2608 DES RATES vom 9. November 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ sowie im Assoziationsrat, eingerichtet durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits, in Bezug auf die positive Einschätzung der Umsetzung der in Anhang XXI-A des Assoziierungsabkommens genannten Phasen 1 und 2 und des damit verbundenen Marktzugangs zu vertretenden Standpunkt
Gemäß Artikel 153 Absätze 1 und 2 des Abkommens stellt die Ukraine sicher, dass ihre bestehenden und künftigen Rechtsvorschriften über das öffentliche…
Erwägungsgrund 4 32023D2608BESCHLUSS (EU) 2023/2608 DES RATES vom 9. November 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ sowie im Assoziationsrat, eingerichtet durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits, in Bezug auf die positive Einschätzung der Umsetzung der in Anhang XXI-A des Assoziierungsabkommens genannten Phasen 1 und 2 und des damit verbundenen Marktzugangs zu vertretenden Standpunkt
Gemäß Artikel 153 Absätze 1 und 2 des Abkommens stellt die Ukraine sicher, dass ihre bestehenden und künftigen Rechtsvorschriften über das öffentliche…
Erwägungsgrund 4 32023D2608BESCHLUSS (EU) 2023/2608 DES RATES vom 9. November 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ sowie im Assoziationsrat, eingerichtet durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits, in Bezug auf die positive Einschätzung der Umsetzung der in Anhang XXI-A des Assoziierungsabkommens genannten Phasen 1 und 2 und des damit verbundenen Marktzugangs zu vertretenden Standpunkt
Gemäß Artikel 153 Absätze 1 und 2 des Abkommens stellt die Ukraine sicher, dass ihre bestehenden und künftigen Rechtsvorschriften über das öffentliche…