Erwägungsgrund 7 32023D0412
In Anbetracht der engen, historischen und einzigartigen Beziehungen zwischen der Union und der Republik Korea stimmte der Rat der Verlängerung der Frist des Anspruchs für audiovisuelle Koproduktionen auf Leistungen aus den jeweiligen Regelungen der Vertragsparteien für die Förderung lokaler oder regionaler kultureller Inhalte des Protokolls zu.