Erwägungsgrund 9 32023D0412
Am 28. November 2022 erließ der Rat seinen Beschluss (EU) 2022/2335 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/2169 im Einklang mit diesem Urteil.
Am 28. November 2022 erließ der Rat seinen Beschluss (EU) 2022/2335 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/2169 im Einklang mit diesem Urteil.