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Wenn die Zentralbanken allein durch die Nutzung aggregierter TARGET-Zahlungsdaten das effiziente Funktionieren von TARGET nicht gewährleisten können, sollten die Zentralbanken Zugang zu aus TARGET abgerufenen Daten auf Transaktionsebene der Teilnehmer an allen TARGET-Komponenten, einschließlich erreichbarer BIC-Inhaber, haben. Der Zugang aller Zentralbanken zu diesen Daten auf Transaktionsebene ist zudem für die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben des Eurosystems als Überwachungsinstanz von TARGET erforderlich, wenn die Nutzung aggregierter TARGET-Zahlungsdaten nicht ausreicht. Darüber hinaus ist der Zugang aller Zentralbanken zu diesen Daten auf Transaktionsebene auch erforderlich, um die Analysen zur Unterstützung der makroprudenziellen Aufsicht, der Finanzstabilität, der Finanzmarktintegration, der Marktoperationen, der Abwicklung und der Geldpolitik sowie des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus im Einklang mit dem Grundsatz der Trennung durchzuführen.
Gemäß Anhang I Teil I Artikel 28 Absatz 3 der Leitlinie (EU) 2022/912 (EZB/2022/8) können Zentralbanken, soweit erforderlich, auf Daten aller Teilnehmer aller…
Der Zugang der Zentralbanken zu Daten aller Teilnehmer auf Transaktionsebene sollte auf das Maß beschränkt werden, das erforderlich ist, damit die Zentralbanken…
Wenn die quantitativen Analysen und numerischen Simulationen von Zentralbanken in ihrer Eigenschaft als Betreiber von TARGET durchgeführt werden, sollten sie…
Das Eurosystem beabsichtigt, allen für die Teilnahme an TARGET zugelassenen Teilnehmern direkten Zugang zu TARGET zu gewähren. Demzufolge sollten…
Weder auf der Grundlage der Richtlinie 98/26/EG noch der Richtlinie (EU) 2015/2366 wird Zahlungsdienstleistern aus dem Nichtbankensektor automatisch Zugang zu…
Wie TARGET2 besteht TARGET aus einer Vielzahl von Echtzeit-Brutto-Zahlungsverkehrssystemen, von denen jedes eine Komponente darstellt, die von einer Zentralbank…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.