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Aufgrund der seit der Annahme des Beschlusses (GASP) 2021/509 gesammelten Erfahrungen muss bei der Einziehung und Verwendung finanzieller Beiträge von den Mitgliedstaaten und bei deren Verwendung im Rahmen der Fazilität für mehr Flexibilität gesorgt werden, insbesondere indem der Erhalt und die Verwendung von Vorauszahlungen ermöglicht werden. Beiträge, die ein Mitgliedstaat im Voraus zu zahlen beschließt, wirken sich weder auf die Höhe der von diesem Mitgliedstaat oder von anderen Mitgliedstaaten zu entrichtenden Beiträge noch auf die Fähigkeit der Fazilität aus, ihre Ziele zu erreichen. Derartige Vorauszahlungen können nicht für einen bestimmten Zweck vorgesehen werden.
im Voraus Beiträge an die Fazilität, wobei die Höhe der Beiträge dem jeweiligen Anteil des BNE dieses Mitgliedstaats am Gesamt-BNE der Mitgliedstaaten zum…
Falls die spezifischen operativen Umstände es erfordern, kann der Ausschuss auf Vorschlag des Verwalters für Operationen, der dabei vom Operationsbefehlshaber…
Darüber hinaus ist es notwendig, für mehr Flexibilität zu sorgen, indem die frühzeitige Finanzierung von Unterstützungsmaßnahmen, die der Genehmigung durch den…
Beiträge eines Mitgliedstaats für die frühzeitige Finanzierung sollten nicht zur Finanzierung von Unterstützungsmaßnahmen verwendet werden, bei denen sich…
Die Governance-Regelungen sollten beim Einsatz des zweckgebundenen Betrags verbessert werden, unter anderem durch eine im Fazilitätsausschuss zu beschließende…
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gestattet es die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 609/2014 den Mitgliedstaaten nicht, Vorauszahlungen zu leisten. In der Vergangenheit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.