Erwägungsgrund 1 32023D2170
Das Ministerkomitee des Europarates hat am 23. November 2022 den Sachverständigenausschuss für den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht eingesetzt und beauftragt, bis zum 30. Juni 2024 ein neues Übereinkommen auszuarbeiten, das das Übereinkommen von 1998 über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht (SEV-Nr. 172) (im Folgenden „neues Übereinkommen“) aufhebt und ersetzt.