Erwägungsgrund 12 32023D0693
Damit genügend Zeit für den Abschluss der Überarbeitungsverfahren bleibt und die Marktkontinuität zwischen den jetzigen und den überarbeiteten Fassungen der Kriterien für Lizenzinhaber gewährleistet ist, sollte der Geltungszeitraum der derzeitigen Kriterien und der entsprechenden Beurteilungs- und Prüfanforderungen für Handgeschirrspülmittel, Maschinengeschirrspülmittel für den industriellen und institutionellen Bereich, Maschinengeschirrspülmittel, Reinigungsmittel für harte Oberflächen, Waschmittel sowie Waschmittel für den industriellen und institutionellen Bereich bis zum 31. Dezember 2026 verlängert werden. Der Geltungszeitraum der derzeitigen Kriterien und der entsprechenden Beurteilungs- und Prüfanforderungen für Gebäudereinigungsdienste sollte bis zum 31. Dezember 2027 verlängert werden.