Erwägungsgrund 9 32023D0693
Im Einklang mit den Ergebnissen des Fitness-Checks für das EU-Umweltzeichen vom 30. Juni 2017 hat die Kommission, beraten und unterstützt durch den Ausschuss für das EU-Umweltzeichen, die Relevanz der Kriterien für das EU-Umweltzeichen für die oben genannten Produktgruppen bewertet und bestätigt und im Zuge dessen Lösungen umgesetzt, um die Synergien zwischen den Produktgruppen zu verbessern und eine verstärkte Inanspruchnahme des EU-Umweltzeichens zu erreichen. Dies beinhaltet die mögliche Bündelung ähnlicher Produktgruppen, indem sichergestellt wird, dass die Kommission bei der Überarbeitung der Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens die Kohärenz mit den einschlägigen Unionspolitiken, Rechtsvorschriften und wissenschaftlichen Erkenntnissen sicherstellt.