Erwägungsgrund 8 32023D0693
Mit dem Beschluss (EU) 2018/680 der Kommission wurden Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe „Gebäudereinigungsdienste“ festgelegt. Der Geltungszeitraum dieser Kriterien sowie der entsprechenden Beurteilungs- und Prüfanforderungen endet am 3. Mai 2023.