Art. 13 32023D0963
Überprüfung
Die Durchführung dieses Beschlusses und seine Kohärenz mit anderen von der Union in der Region geleisteten Beiträgen werden regelmäßig überprüft. Der Sonderbeauftragte unterbreitet dem Rat, dem Hohen Vertreter und der Kommission regelmäßig Zwischenberichte und bis zum 30. November 2026 einen abschließenden umfassenden Bericht über die Ausführung des Mandats.