Beschluss (EU) 2023/990 des Rates vom 25. April 2023 über den im Namen der Europäischen Union auf der Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel in Bezug auf bestimmte Änderungen des Übereinkommens sowie der Anlage III des Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Es ist zweckmäßig, den auf der Tagung der Konferenz der Vertragsparteien im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die Beschlüsse für die Union bindend oder geeignet sein werden, den Inhalt von Unionsrecht, d. h. der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates, maßgeblich zu beeinflussen.
Erwägungsgrund 6 32023D0990
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