Erwägungsgrund 5 32023D0990
Außerdem wird die Konferenz der Vertragsparteien einen von der Schweiz, Australien, Burkina Faso, Ghana und Mali vorgelegten Vorschlag zur Änderung des Übereinkommens prüfen. Mit dem Vorschlag sollen die Schwierigkeiten bei der Aufnahme neuer Chemikalien in Anlage III des Übereinkommens angegangen werden, die darauf zurückzuführen sind, dass für Beschlüsse zur Änderung von Anlage III des Übereinkommens ein Konsens erzielt werden muss. Es ist notwendig und angemessen, die Annahme dieses Vorschlags zu unterstützen oder, für den Fall, dass sich unter den anderen Vertragsparteien keine ausreichende Unterstützung findet, eine Änderung des Beschlussfassungsverfahrens für die Aufnahme von Chemikalien einzuführen.