Erwägungsgrund 5 32023D0994
Dementsprechend wendet Dänemark seit dem 1. Juli 2022 die vom Rat auf der Grundlage der einschlägigen Artikel des Titels V Kapitel 2 EUV angenommenen Beschlüsse an. Ebenso wendet Dänemark seit demselben Zeitpunkt alle vom Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee gemäß Artikel 38 Absatz 3 EUV angenommenen Beschlüsse über die politische Kontrolle und strategische Leitung von Krisenbewältigungsoperationen nach den Artikeln 42 und 43 EUV, die verteidigungspolitische Bezüge haben, an.