Beschluss (GASP) 2023/994 des Rates vom 22. Mai 2023 über die Folgen der Mitteilung Dänemarks an die übrigen Mitgliedstaaten, dass es keinen Gebrauch mehr von Artikel 5 des Protokolls Nr. 22 über die Position Dänemarks machen will, zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2021/509 zur Einrichtung einer Europäischen Friedensfazilität und des Beschlusses 2014/401/GASP über das Satellitenzentrum der Europäischen Union
Um die Rechtssicherheit in der Union zu gewährleisten, sollte klargestellt werden, dass seit dem 1. Juli 2022 in vom Rat auf der Grundlage von Titel V Kapitel 2 EUV angenommenen Beschlüssen, die zu diesem Zeitpunkt in Kraft waren, alle Bezugnahmen auf Artikel 5 des Protokolls Nr. 22 nicht mehr gelten.
Erwägungsgrund 6 32023D0994
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